Allgemeine Geschäftsbedingungen der KRÖSWANG GmbH

Gültig ab 1. Juli 2013

 

Geltungsbereich

Die KRÖSWANG GmbH (kurz: KRÖSWANG) beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes die eine gültige Firmenbuchnummer vorweisen können (kurz: Kunden). Mit einer Bestellung bei KRÖSWANG erkennt der Kunde die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die Gültigkeit von AGBs von Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Angebote & Preise

Alle Angebote verstehen sich freibleibend und gelten nur solange der Vorrat reicht. Die angegebenen Preise sind exklusiv aller Steuern und Abgaben und gelten ausschließlich für die angegebene Verkaufseinheit. Die Gültigkeit von zeitlich befristeten Angeboten bezieht sich immer auf den vereinbarten Liefertag (laut Tourenplan), nicht auf den Zeitpunkt der Bestellung.  

 

Lieferung

Die Belieferung der Kunden erfolgt im Rahmen von Tourenplänen, die dem Kunden von KRÖSWANG bekannt gegeben werden. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich, der Kunde akzeptiert jedoch im Ausnahmefall einen Lieferverzug von maximal 24 Stunden. Bei höherer Gewalt akzeptiert der Kunde auch einen Lieferverzug von mehreren Tagen. Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag gemäß § 918 ABGB auf Grund von verspäteten Lieferungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.  

 

Leergut

KRÖSWANG liefert Waren zum Teil in Mehrweg-Transportgebinden (Kisten, Rollcontainer, Paletten). Diese Transportgebinde bleiben im Eigentum von KRÖSWANG und sind bei der nächsten Lieferung in gutem, gereinigtem Zustand zurückzugeben bzw. zu tauschen. Falls innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung die Transportgebinde nicht an KRÖSWANG zurückgegeben werden hat KRÖSWANG das Recht, dem Kunden die Kosten für die ausständigen Transportgebinde zu verrechnen.  

 

Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und ähnliche Beeinträchtigung der Ware auf den Kunden über. Als Übergabe gilt grundsätzlich die persönliche Aushändigung der Ware an den Kunden. In Ausnahmefällen (z.B. bei Anlieferung außerhalb der Betriebszeiten) gilt auch dann als Übergabe, wenn KRÖSWANG die Ware auf einen vom Kunden vorgesehenen Platz abstellt und keine Übernahme­bestätigung ausgefüllt wird.  

 

Zahlung

Alle Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Alle Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet, zuerst auf Zinsen, dann auf Spesen bzw. Einbringungskosten und zuletzt auf das Kapital.  

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KRÖSWANG. Bei Zahlungsverzug ist KRÖSWANG berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Kunden in dessen Geschäftsräumen abzuholen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst dann, wenn vom Kunden sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit KRÖSWANG beglichen wurden.  

 

Reklamationen

Reklamationen sind nur innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung möglich. Nach Eingang einer Reklamation holt KRÖSWANG die reklamierte Ware samt Originalverpackung ab und prüft den beanstandeten Mangel. Wenn KRÖSWANG den Mangel bestätigt, erhält der Kunde Ersatz oder eine Gutschrift in der Höhe des Warenwertes. Schadenersatz auf Grund eines Mangels ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn Gewährleistungsansprüche von KRÖSWANG gegenüber den Vorlieferanten bestehen, werden diese im Gewährleistungsfall an den Kunden abgetreten.  

 

Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 352 UGB) in Höhe von 9 % über den maßgeblichen Basiszinssatz zu bezahlen. Weiters verpflichtet sich der Kunde die Kosten für die Beiziehung eines Inkassobüros oder Anwaltes zu ersetzen. Die Zahlung einer vereinbarten Jahresbonus-Rückvergütung von KRÖSWANG an den Kunden ist bei Zahlungsverzug bzw. bei Insolvenzverfahren ausdrücklich ausgeschlossen.  

 

Insolvenz

Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen fortgeführt, so hat KRÖSWANG das Recht unabhängig von vorigen Zahlungsvereinbarungen ausschließlich gegen Barzahlung zu liefern.  

 

Datenschutz

Die für die Geschäftsbeziehung relevanten Kundendaten werden bei KRÖSWANG elektronisch gespeichert und verarbeitet und nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Ausgenommen davon sind mit KRÖSWANG verbundene Unternehmen, manfreddo.com GmbH sowie die CRIF GmbH. Wir weisen Sie darauf hin, dass Zahlungserfahrungsdaten über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen sowie Adressdaten an CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gemäß §§ 151 (Adressverlag), 152 (Auskunftei über Kreditverhältnisse) und 153 (Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und EDV Technik) der Gewerbeordnung 1994 übermittelt werden. CRIF wird weiters zur Prüfung der Identität und Bonität verwendet. Nähere Informationen finden Sie unter www.crif.at.

 

Werbung

Der Kunde ist damit einverstanden, Werbung in jeglicher Form (z.B. Postversand, elektro­nische Medien) von KRÖSWANG zu erhalten. Bei einer Abbestellung der Werbung akzeptiert der Kunde, dass das Werbematerial aus organisatorischen Gründen noch eine gewisse Zeit nach der Abbestellung zugestellt wird.  

 

Verpackungsentsorgung

In Österreich erfolgt die Entpflichtung über die ARA (Lizenznummer 1133)

In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Verpackungsentsorgung über eine Branchenlösung (§6 Abs.2 VerpackV).
1. Der Kunde bestätigt, dass er im Hinblick auf alle von KRÖSWANG ab dem 1. Januar 2015 gelieferten und bei ihm als den privaten Haushaltungen gleichgestellter Anfallstelle (§3 Abs.11 Satz 2 und 3 VerpackV) anfallenden Verkaufsverpackungen der in unserem Auftrag eingerichteten Branchenlösung beitritt und sich daran beteiligt.
2. Ziffer 1 gilt nicht, wenn und soweit der Kunde der Teilnahme an der Branchenlösung aktiv widerspricht.
3. Ziffern 1 und 2 gelten ausschließlich für den privaten Haushaltungen gleichgestellte Anfallsstellen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland.

 

Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen KRÖSWANG und dem Kunden wird der Gerichtsstand Wels vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

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